Grundfähigkeitsschutz setzt an einem anderen Punkt an als die BU. Versichert wird nicht in erster Linie der zuletzt ausgeübte Beruf, sondern der Verlust klar definierter Fähigkeiten, die im Alltag und im Arbeitsleben elementar sind. Dazu gehören je nach Tarif etwa Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Treppensteigen, Greifen oder Schreiben. Fällt eine versicherte Fähigkeit durch Krankheit, Unfall oder körperlichen Abbau weg, kann eine monatliche Rente ausgelöst werden – unabhängig, ob man den aktuellen Beruf noch ausüben kann oder möchte.
Das macht den Schutz für viele Menschen greifbarer. Die Frage lautet dann nicht: „Kann ich meinen Beruf noch zu mindestens 50 Prozent ausüben?“ Sondern eher: „Kann ich diese Fähigkeit überhaupt noch?“ Genau diese klareren Auslöser machen den Grundfähigkeitsschutz einfach und verständlich.
Arbeitskraftabsicherung verdient Aufmerksamkeit, sobald das Einkommen die finanzielle Basis des Alltags trägt. Besonders relevant wird sie, wenn gesundheitliche Einschränkungen den gewohnten Lebensstandard unter Druck setzen. Wer mit einer BU keine stimmige Lösung findet, kann im Grundfähigkeitsschutz eine passende Alternative entdecken. Entscheidend ist, dass der Vertrag zur eigenen Lebensrealität passt und genau die Fähigkeiten absichert, die im Alltag und im Berufsleben wirklich zählen.
Der Grundfähigkeitsschutz sichert das Einkommen

Wolfgang Sauer
WSB-Versicherungsmakler
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